Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese der Behandlung einer psychischen Erkrankung dient. Eine Zuzahlung durch den Versicherten oder eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig. Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Ablauf
- Zunächst findet ein unverbindliches Erstgespräch (sog. psychotherapeutische Sprechstunde, bis zu 3x50 min) statt, in dem wir klären, ob eine Psychotherapie aktuell notwendig und sinnvoll ist, oder ob andere Maßnahmen (z.B. Besuch einer Beratungsstelle, stationäre Behandlung) besser geeignet sind Ihnen zu helfen.
- Danach bieten Probegespräche (sog. probatorische Sitzungen, bis zu 4x50 min) mir die Möglichkeit eine vertiefte Diagnostik durchzuführen, den erforderlichen Therapieumfang zu erheben und mit Ihnen gemeinsam Therapieziele zu erarbeiten. Sie als Patient haben die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu entscheiden, ob die „Chemie“ stimmt.
- Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass wir zusammen arbeiten wollen, stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Psychotherapie. Es wird ein festes Kontingent von Therapiesitzungen beantragt, das bei Bedarf im späteren Verlauf per Antrag erweitert werden kann.
- Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 min. In welcher Frequenz wir uns sehen – z.B. wöchentlich oder 14-tägig - legen wir gemeinsam fest und passen dies flexibel dem Behandlungsverlauf an. Die Gesamtdauer der Behandlung hängt von Krankheitsbild und Verlauf ab.
Private Krankenkassen
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen über die Versicherungsträger. Das Prozedere der Antragsstellung, die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr sowie die Erstattungshöhe können sich je nach privater Krankenversicherung unterscheiden. Vor Beginn der Therapie informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung: welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt; wie viele Therapiestunden sind vorgesehen; werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte orientiert sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Unter Heranziehung des Steigerungsfaktors 2,3 kostet eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung laut GOP-Tabelle exakt 100,55 €. Im Falle einer Verhaltenstherapiesitzung entspricht der 2,8-fache GOP-Satz einem Honorar von 122,40 €, und der 3,5-fache Satz einem Honorar von 153,00 €. Wichtig ist, dass ein Überschreiten der Begründungsschwelle beim Faktor 2,3 eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Therapeuten und Klienten erfordert. Darin erklärt sich der Klient einverstanden, dass er für einen offenen Differenzbetrag, der vom Kostenträger u. U. nicht übernommen wird, selbst aufkommt (Eigenanteil bzw. Zuzahlung). Die psychotherapeutischen Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Beihilfe
In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist auch per Selbstzahlung möglich. Es erfolgt dann keine Meldung an Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Klienten und dem Therapeuten und alle weiteren Formalitäten entfallen.
Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), welche eng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist. Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung beträgt nach der GOP-Ziffer 870 unter Zugrundelegung eines 3,5-fachen Steigerungssatzes exakt 153 €.
Außerdem können Sie so Leistungen der Praxis in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden, sich jedoch Beratung oder Unterstützung in Ihrer Lebensphase wünschen.